Projektentwicklung, Städtebau, Infrastruktur

Öffentliches Bau- und Planungsrecht für Immobilien- und Städtebauprojekte, Fachplanungsrecht für Infrastruktur — von der Projektidee bis zur Realisierung. Ich begleite Grundstückssicherung, Bauleitplanung, Baugenehmigung und Planfeststellung, punktuell oder durchgängig, und verteidige Projekte gegen Klagen Dritter. Dahinter stehen zwanzig Jahre anwaltliche Spezialisierung und zehn Jahre Geschäftsführung in der Immobilienwirtschaft: juristische Präzision, die weiß, was ein Projekt wirtschaftlich trägt. Notleidende Projekte und Bestände (Stranded Assets) stelle ich rechtlich neu auf. Für Projektentwickler, Bestandshalter, Family Offices und private Eigentümer, für deren Finanzierungspartner — und für Kommunen.
SCHWERPUNKTE
— Steuerung des Projekts durch das Städtebaurecht: Ich stimme die Bauleitplanung mit Stadt oder Gemeinde ab, prüfe zeichnerische und textliche Festsetzungen, entwerfe und verhandle städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge und berate zu Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Erhaltungssatzungen und Milieuschutz
— Erwirkung der Baugenehmigung: In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro prüfe ich die Vor- und Entwurfsplanung, bevor kostspielige Wiederholungsplanungen in der Leistungsphase 4 entstehen; den Vorbescheid setze ich als Werthebel oder als Grundlage der späteren Baugenehmigung ein
— Integration der Rechtsgebiete, die das Projektergebnis mitentscheiden: geförderter Wohnungsbau, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Wasser-, Boden- und Naturschutzrecht, Energie- und Klimaschutzrecht, Barrierefreiheit
— Fachplanungs- und Infrastrukturrecht für Vorhabenträger: Ich führe Verkehrs- und Netzinfrastrukturvorhaben durch die Planfeststellung, einschließlich des begleitenden Umwelt- und Naturschutzrechts
— Grundstückssicherung für alle Projektarten: Grundstückskaufvertrag, Erbbaurechtsvertrag, dingliche Sicherung in Abteilung II des Grundbuchs oder schuldrechtliche Vereinbarungen
— Konflikt- und Streitmanagement: Ich verhandle mit Nachbarn, Trägern öffentlicher Belange, Grundstückseigentümern und Bürgerinitiativen, einschließlich Nachbarvereinbarungen — damit Streit außergerichtlich endet und das Projekt im Zeitplan bleibt
— ESG und EU-Taxonomie: Ich integriere Nachhaltigkeitsanforderungen in Bauleitplanung, Genehmigung und Verträge — energetische Standards, Klimaanpassung, Flächen- und Bodenschutz — und schaffe die planungs- und baurechtlichen Grundlagen taxonomiefähiger Projekte
— Neuaufstellung notleidender Projekte und Portfolios: Ich nehme den rechtlichen Bestand auf (Planungsrecht, Verträge, Genehmigungen), sichere die Genehmigungslage und passe sie an, setze Verfahren neu auf und fasse Joint-Venture-Verträge und Gesellschaftervereinbarungen neu — für Eigentümer, Erwerber und Finanzierungspartner
— Vertretung in allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit: im einstweiligen Rechtsschutz, im Hauptsacheverfahren und in der Normenkontrolle — vor Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht
AUSGEWÄHLTE MANDATE
— Quartiersentwicklung in München für rund 1.100 Wohnungen, Hotel, Handel, Gastro und Büro mit rund 200.000 m² BGF; städtebaulicher Wettbewerb, Bebauungsplan, städtebaulicher Vertrag, BaugenehmigungenZum ThemaRevitalisierung von Militärbrachen: „Auch Juristen müssen hier auf Zack sein“
— Stachus-Passagen München, Umbau und Neugestaltung des Einkaufszentrums mit rund 10.000 m² Ladenfläche; Vergabeverfahren, Realisierungswettbewerb, Baugenehmigung und RealisierungZum ThemaRichter gehen shoppen
— Einzelhandelsgroßprojekte im gesamten Bundesgebiet: Ansiedlung von Einrichtungshäusern eines internationalen Filialisten, Refurbishment und Redevelopment von Einkaufszentren und Fachmarktzentren (u. a. München, Dresden, Erfurt, Augsburg, Chemnitz, Nördlingen)Zum ThemaWeiter Ermessensspielraum gegenüber IKEA & Co. · Klagen der Supermärkte werden erhört
— Ansiedlung einer Großbrauerei auf rund 15 ha bisher landwirtschaftlicher Fläche: Begleitung und juristische Steuerung des Verfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan, Erwirkung des Planungsrechts innerhalb von zwei JahrenZum ThemaDie Novellierung des Baugesetzbuches 2006
— Vertretung eines enteignungsbetroffenen Immobilienunternehmens im Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn zur Verlagerung des Fern- und Hauptverkehrs vom Inselbahnhof Lindau zum neuen Fernbahnhof Lindau-ReutinZum ThemaEntschädigung für Folgewirkungen bei Grundstücksentzug erst im Enteignungsverfahren
— Rechtliche Begleitung des Ankaufs mehrerer Windparkprojekte; Due Diligence der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen für den Erwerber
— Beratung einer Landesbank bei der Finanzierung mehrerer Geothermie-Projekte; umfassende rechtliche Projektprüfung
— Erfolgreiche Vertretung der Landeshauptstadt München in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu § 34 Abs. 3 BauGBAus diesem Mandat„Die städtebauliche Struktur wird zerstört“ (Interview)Zum ThemaEinzelhandel im Innenbereich — Neues zum § 34 Abs. 3 BauGB · Schädliche Auswirkungen von Bauvorhaben i.S. des § 34 Abs. 3 BauGB · Richter setzen Expansion von Discountern Grenzen · Wann sind Einzelhandelsvorhaben schädlich?
— Beratung von mehreren Städten und Gemeinden bei Bebauungsplänen zur Steuerung des innerstädtischen Einzelhandels und zur Abwehr von SpielhallenansiedlungenZum ThemaSpielhallen in der kommunalen Planungspraxis (Interview) · Ansiedlung von Spielhallen ist schwer zu steuern