Grundrechtsschutz und Eingriffsabwehr

Eine staatliche Maßnahme muss rechtmäßig und verhältnismäßig sein. Ist das der Fall, ist sie zu akzeptieren. Ist sie es nicht, wehre ich sie ab — präventiv vor dem Einschreiten der Behörde oder reaktiv: von der Behördenanhörung über die Verwaltungsgerichte bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Juristisch, nicht aktivistisch: Ich vertrete Mandanten, weil sie ein Recht haben, das durchgesetzt werden muss. Für Unternehmen, Medienhäuser, Berufsträger, Wissenschaftler und Privatpersonen.
SCHWERPUNKTE
— Zentrale Grundrechte: Berufsfreiheit gegen Zulassungs- und Ausübungsbeschränkungen (Art. 12 GG); Eigentumsfreiheit gegen Belastungen, Auflagen und Nutzungsbeschränkungen (Art. 14 GG); Meinungs-, Presse-, Rundfunk- und Wissenschaftsfreiheit gegen Eingriffe wie Werbeverbote, Aufsichtsmaßnahmen und disziplinarrechtliche Sanktionen (Art. 5 GG)
— Wirtschaftsverwaltungsrecht und europäisches Sanktionsrecht: Subventions- und Beihilfenrückforderungen, regulatorische Eingriffe, behördliche Aufsicht, Listing- und Sanktionsverfahren
— Außergerichtliche Vertretung: Ich analysiere Risiken, führe Anhörungs- und Widerspruchsverfahren, verhandle mit Behörden und nehme in Beteiligungsverfahren Stellung
— Gerichtliche Vertretung in allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Gericht der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; im einstweiligen Rechtsschutz wie in der Hauptsache
AUSGEWÄHLTE MANDATE
— Vertretung des Fernsehsenders MTV vor den bayerischen Verwaltungsgerichten gegen Sendezeitbeschränkungen der Landesmedienanstalt; Eingriff in die Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG)Aus diesem MandatMenschenwürde und schwere Jugendgefährdung: Erfahrungen aus einem fünfjährigen RechtsstreitZum ThemaSteht der Kommission für Jugendmedienschutz ein Beurteilungsspielraum zu?
— Erfolgreiche Klage eines internationalen Einzelhandelsunternehmens gegen die Einstufung seiner Kinderbetreuung als erlaubnispflichtige Kindertageseinrichtung; Abwehr eines regulatorischen Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG)Zum ThemaKinderbetreuung im Handel: Genehmigungspflicht?
— Vertretung eines weltweit führenden Dienstleistungsunternehmens gegen Subventionsrückforderung des Freistaats Bayern; Förderung im Rahmen einer Arbeitsplatzansiedlung in einem strukturschwachen Gebiet
— Beratung eines bundesweit tätigen Bestandshalters zum Berliner Mietendeckel 2020/2021; verfassungsrechtliche Bewertung und operative Konsequenzen
— Beratung der Erbin der Fotografin Elisabeth Hase beim Verkauf des Archivs an die Robert Mann Gallery, New York; kulturgutschutzrechtliche Prüfung und Begleitung der Ausfuhr (Kulturgutschutzgesetz, EU-Kulturgut-Verordnung)
— Beratung einer Unternehmerfamilie bei der Durchsetzung des Baus eines Mausoleums auf einem Friedhof in einer deutschen Großstadt
— Präventive Beratung eines Münchner Wohnungs-Bestandshalters in den Gesprächen mit der Landeshauptstadt München zur Neuausrichtung der SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung — stadtplanerisches Instrument zur Bauherrenbeteiligung an Infrastrukturkosten und gefördertem Wohnungsbau); im Ergebnis erhebliche Verbesserung der Regulatorik durch die Einführung eines neuen Bausteins für Bestandshalter von Mietwohnungen